Zweck des Sport- Fördervereins ist die Förderung des Fußball Sports in der Gemeinde Bremgarten.
Der Sport-Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Sport-Förderverein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Sport-Fördervereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Sport-Fördervereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen für ihre Tätigkeit für den Sport-Förderverein aus Mitteln des Sport- Fördervereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Sport-Fördervereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Wegfall des bisherigen gemeinnützigen Zweckes fällt das Vermögen des Sport Fördervereins an den SV Bremgarten, mit der Auflage das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für selbstlos gemeinnützige Zwecke zur Verwendung für die Förderung des Sports zu gleichen Teilen im Aktiven und Jugendbereich ein zu setzen.